Einverständniserklärung zur Durchführung eines Corona Tests

Mit Auswahl des Kontrollkästchens im Buchungsformular erklären Sie uns Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Durchführung eines Abstrichs und/ oder PCR-Tests zum Nachweis einer akuten SARS-CoV-2 Infektion sowie zu der hiermit einhergehenden Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 4 Abs.1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dazu zählen insbesondere auch solche personenbezogenen Daten, die gemäß Art. 9 Abs.1 DSGVO einem besonderen Schutz unterliegen (Gesundheitsdaten). 

Im Einzelnen stimmen Sie zudem folgenden Punkten zu: 

1. Durchführung des Tests/ Probenentnahme

Ich stimme zu, dass zur Probenentnahme (Abstrich) ein wattiertes Teststäbchen in den Nasopharyngealraum (Nase- und Rachen) eingeführt wird. Diese Entnahme ist in den meisten Fällen medizinisch unbedenklich. Mir ist bewusst, dass auch bei sorgfältigster Durchführung es in Einzelfällen zu Reizungen oder leichten Blutungen im Entnahmebereich kommen kann. 

Mir ist bewusst, dass ein negatives Testergebnis lediglich eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt des Tests ist und keinen sicheren Ausschluss einer SARS-CoV-2 Infektion darstellt. Über die Sensitivität, die Spezifität und Art des verwendeten Tests kann ich mich vor Ort jederzeit beim Personal informieren. 

Kostenpflichtige PCR-Tests: Mir ist bewusst, dass es sich bei Coronapoint um einen privaten Anbieter handelt, welcher keine kostenpflichtige PCR-Tests nach Überweisung, zur Quarantänebefreiung oder nach einem Kontakt mit einer positiv getesteten Person durchführt. In den genannten Fällen kann ich mich an eine städtische Teststelle wenden. Mir ist bewusst, dass das Gesundheitsamt keine Kosten erstattet für PCR-Tests, die in einer Coronapoint Teststation gegen Gebühr durchgeführt werden, auch dann nicht, wenn sie zur Bestätigung eines positiven Schnelltests gemacht werden (keine rückwirkenden Gebührenerstattungen). 

2. Folgen eines positiven Testbefunds

Ich stimme zu, dass Coronapoint im Falle einer Positiv-Testung nach einem Antigen-Schnelltest meine personenbezogenen Daten sowie das positive Testergebnis an das zuständige Gesundheitsamt auf Grundlage der rechtlichen Verpflichtung nach Art. 6 Abs. 1 lit c DSGVO sowie gemäß Infektionsschutzgesetz § 6 und § 7 Abs. 1. meldet. Zudem ist mir bewusst, dass im Falle eines positiven Antigen-Schnelltest Ergebnisses unverzüglich ein bestätigender oder korrigierender PCR-Test im Anschluss gemacht werden muss (gemäß der Corona-Testverordnung). Bis zum Bestätigungstest muss ich mich in häusliche Quarantäne begeben. Wenn ein PCR-Test gemacht wurde, dann willige ich ein, dass entsprechend das kooperierende Labor meine personenbezogenen Daten sowie den positiven PCR-Testbefund an das zuständige Gesundheitsamt meldet. 

Haftungsausschluss

Die Entnahme und Auswertung Ihrer Probe basieren auf dem aktuellsten, wissenschaftlichen und analytischen Stand der Technik. In sehr wenigen Fällen können Tests nicht das richtige Ergebnis zeigen. Gründe hierfür sind z.B. die niedrige Qualität des Probematerials, fehlerhafte Abstriche, nachträgliche Verunreinigung des Probematerials sowie andere unvorhersehbare oder unerkannte Gründe. 

Es kann zudem sein, dass zum Zeitpunkt des Abstrichs eine Coronavirus Infektion vorliegt, der Nasen-Rachenraum zu dem Zeitpunkt aber noch nicht direkt betroffen ist (frühes Stadium der Infektion). Ein Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test kann daher nicht zu 100 % eine Coronavirus - Infektion nachweisen. Die Testperson kann dadurch auch bei einem negativen Testergebnis, dass Coronavirus weiter übertragen. Sofern das zugrundeliegende Problem von Coronapoint nicht erkannt werden konnte, übernimmt Coronapoint keine Haftung oder Verantwortung hinsichtlich des Fortbestehens von Infektionsketten durch den von uns mittels Antigen-Schnelltest oder PCR-Test getesteten Person. Auch wird keine Produkthaftungsgarantie für den jeweils im Testzentrum verwendeten Antigen-Schnelltest übernommen. Es werden in allen Coronapoint Testzentren ausschließlich Antigen-Schnelltests verwendet, welche PEI (RAT Liste) gelistet sind und den Mindestkriterien des RKI entsprechen. 

Darüber hinaus übernimmt Coronapoint keine Haftung für das Erfüllen von Anforderungen von Corona Testzertifikaten zur Vorlage bei Ämtern, Reisezielen, Veranstaltungen etc. da weder in Institutionen noch in den einzelnen Ländern einheitliche Regularien gelten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig ob unser Corona Testzertifikat für Ihren Verwendungszweck ausreichend ist. 

Einverständnis zum Onlineabruf des Testergebnisses

Hiermit willige ich gemäß Art. 9 Abs 2. lit. a DSGVO ein, dass das Coronapoint Testzentrum meine personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten verarbeitet, speichert und ausschließlich der Testperson per QR-Code und E-Mail zugänglich macht. 

Coronapoint erhebt und verarbeitet diese Daten, um eine sichere und schnelle Übermittlung des Testergebnisses an die Testperson zu ermöglichen. Die Testperson erhält nach dem Test einen individuellen QR-Code, ein Passwort sowie die Angabe der bei der Terminbuchung oder Anmeldung von der Testperson angegebenen E-Mail. Das Antigen-Testergebnis kann via QR-Code oder via E-Mail aufgerufen werden (passwortgeschützte PDF). Bei einem PCR-Test willigen Sie ein, dass das akkreditierte und kooperierende Labor Ihre personenbezogenen Daten erhebt und verarbeitet, um Ihnen das PCR-Testergebnis via SMS und E-Mail mitzuteilen. 

Bitte beachten Sie, dass wir als Corona Testzentrum gemäß der Vorgaben der kassenärztlichen Bundesvereinigung verpflichtet sind abrechnungsbegründende Dokumentation sowie die der Rechnungslegung zugrundeliegenden Unterlagen bis zum 31.Dezember. 2024 unverändert zu speichern und aufzubewahren (s. Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Leistungserbringer zur Coronavirusverordnung vom 30. November 2020 in der geänderten Fassung vom 15. Januar 2021 (Vorgaben KBV-LE). 

 

Einverständnis zur Übermittlung der Daten an das RKI zur Verwendung der Corona Warn App

Hiermit erkläre ich mein Einverständnis zum Übermitteln des Testergebnisses und meines pseudonymen Codes an das Serversystem des RKI, damit ich mein Testergebnis mit der Corona Warn App abrufen kann. Ich willige außerdem in die Übermittlung meines Namens und Geburtsdatums an die App ein, damit mein Testergebnis in der App als namentlicher Testnachweis angezeigt werden kann.

Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier